Alle Verwaltungsverfahren können am Ende der Legislaturperiode auf elektronischem Wege abgewickelt werden

Alle Verfahren der Verwaltung der Regierung der Generalitat und der damit verbundenen öffentlichen Einrichtungen und Einrichtungen können am Ende der Legislaturperiode auf elektronischem Wege durchgeführt werden. Die Regierung hat sich auf die Prozesse und den Zeitplan für die Einführung der elektronischen Verwaltung geeinigt und den 31. Dezember 2014 als Frist für die Durchführung aller Verwaltungsverfahren auf diese Weise festgelegt.

Elektronische Verfahren werden über unternehmenseigene elektronische Verarbeitungsplattformen wie Gencat Serveis i Tràmits (GSiT) und das Extranet der katalanischen Verwaltungen durchgeführt (EACAT).

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