RESOLUTION CLT/534/2012 vom 15. März, mit der die Vereinbarung des Verwaltungsrats des Catalan Institute of Cultural Enterprises vom 29. Februar 2012 zur Änderung der Vereinbarung des Verwaltungsrats des Catalan Institute of Cultural veröffentlicht wird Branchen vom 25, durch die die Beihilfegrundlagen an die elektronische Verarbeitung angepasst werden.

Die entsprechenden Änderungen des Textes von die Vereinbarung Mitglieder des Board of Directors dieser Gesellschaft im Jahr 2009 sind die folgenden:

1.- Bewerbungen können unter Verwendung eines standardisierten Formulars, auf elektronischem Weg und über das einzige Fenster des Kulturministeriums eingereicht werden.

2. Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine lokale Einrichtung oder eine Universität, kann dies ausschließlich telematisch und über die Plattform erfolgen. eaCat des AOC-Konsortiums.

3. Unterstützte Identifizierungs- und Authentifizierungssysteme: durch die in das DNIe integrierten elektronischen Signatursysteme, die Zertifikate idCAT von CATCert und anderen vom AOC-Konsortium mit Stufe 3 oder höher eingestuften Stellen, für natürliche Personen; und für juristische Personen und Personen, die im Namen anderer handeln, durch Zertifikate, die vom AOC-Konsortium mit Stufe 3 oder höher eingestuft sind.

4.- Der Status der Bearbeitung wird durch das Virtuelle Amt für Verfahren (OVT) überwacht.

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