- Elektronische Benachrichtigung
Mehrkanalige Verwaltungsmitteilungen: auf Papier und elektronisch
L 'Stadtrat von Castellar del Vallès am 17. Juli genehmigt elektronische Verwaltungsverordnung. In Artikel 28 dieser Verordnung elektronische Benachrichtigungen sind geregelt, die mit Zustimmung des Betroffenen oder in zwingender Weise in den in Anhang II der Verordnung genannten Fällen durchgeführt werden kann.
Die Verordnung stellt eine Neuerung in der Verwaltung der Einwilligung des Interessenten dar, die in Artikel 5 Punkt 28 geregelt ist: Die Verwaltung kann erkennen, dass der Bürger dem Erhalt elektronischer Benachrichtigungen zustimmt, wenn er seine Kontaktdaten auf elektronischem Wege übermittelt , also Ihre E-Mail-Adresse und/oder Ihr Mobiltelefon. Vom AOC-Konsortium gehen wir davon aus, dass dieser Punkt die Verwendung elektronischer Benachrichtigungen durch den Stadtrat erheblich fördern und gleichzeitig die Anzahl der Benachrichtigungen auf Papier reduzieren wird, was zu erheblichen Zeit- und Kosteneinsparungen führen wird Teil der Verwaltung.
Auf der Website des AOC-Konsortiums finden Sie die vollständige Neuigkeiten.