- Elektronische Benachrichtigung
e-NOTUM: Nur noch 2 Monate bis zur Einstellung von Messaging 3.0. Wenn Sie es noch verwenden, wechseln Sie zu 4.0
Ab dem 25. Mai sind alle lokalen Verwaltungen mit Zuständigkeiten in Verkehrsangelegenheiten verpflichtet, Verkehrsstrafen elektronisch zu melden, wie im Gesetz 18/2009 vom 23. November festgelegt, mit dem der artikulierte Text des Gesetzes über den Verkehr und die Bewegung von Kraftfahrzeugen geändert wird und Verkehrssicherheit.
Vom AOC-Konsortium haben wir eine Vereinbarung mit dem katalanischen Verkehrsdienst unterzeichnet – der den e-NOTUM-Dienst für diesen Zweck bereits seit Ende 2010 nutzt – in dem die durchzuführenden Aktionen definiert sind, damit wir katalanische Räumlichkeiten erreichen können Bußgelder elektronisch an Bürger melden, die sich bei der Elektronischen Straßenadresse (AEV) registriert haben.
Weitere Informationen zu dieser Neuigkeit finden Sie auf der Website des AOC-Konsortiums: http://www.aoc.cat/index.php/ezwebin_site/content/view/full/3566