Die Förderstelle Kulturinitiative eröffnet einen Förderaufruf in Kulturangelegenheiten, der die elektronische Bearbeitung fördert

Im Büro zur Unterstützung der Kulturinitiative, das gemäß Gesetz 7/2011 vom 27. Juli über fiskalische und finanzielle Maßnahmen eingerichtet wurdeeresist verantwortlich für die Genehmigung der Rechtsgrundlagen, die Bearbeitung und Abwicklung der Verfahren zur Gewährung von Beihilfen in kulturellen Angelegenheiten auf Vorschlag der zuständigen Abteilung oder der zuständigen Stellen in kulturellen Angelegenheiten.

Seine Schaffung ist Teil des Projekts „Single Window“, das aus dem Bedürfnis entstand, das gesamte Subventionssystem, die Organe des Kulturministeriums und die angeschlossenen öffentlichen Einrichtungen in einem einzigen Zugangsportal zu vereinen, um die Prozesse für die Interessenten zu vereinfachen.eresGesundheit und Förderung der elektronischen Datenverarbeitung. Um diese Ziele zu erreichen, werden die neuesten Technologien eingesetzt. Aufruf zur Kulturhilfe, den elektronischen Zugang zu Informationen, die Einreichung von Anträgen, die Bereitstellung von Unterlagen und den Kenntnisstand über den Bearbeitungsstand zu ermöglichen, und außerdem haben sie mit der einheitlichen Verwaltung der Fördermittelbearbeitung die Verfahren modernisiert, die Anforderungen, Dokumente und Formulare vereinfacht und vereinfacht die Konzessions- und Zahlungsbedingungen reduziert.

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