Stadträte von Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern, Kreisräte und dezentrale kommunale Einrichtungen können ab sofort die Finanzmittel „Digitale Verwaltungslösungen“ beantragen,...
Während der öffentlichen Informationsphase wird die Akte zur Erstgenehmigung desElektronische Verwaltungsverordnung der Gemeinde Torelló.
Nach Ablauf der Frist ohne Beanstandungen oder Anregungen ist die Erstgenehmigungsvereinbarung rechtskräftig.
Der Text der oben genannten Verordnung wurde im BOP von Barcelona vom 7. Februar 2011 unter der Nr. veröffentlicht. Registrierungsnummer 022012001962.