- Elektronische Benachrichtigung
Mehrkanalige Verwaltungsmitteilungen: auf Papier und elektronisch
Der Stadtrat von Reus hat einen ausgearbeitet Verordnung, die die Verwendung elektronischer Mitteilungen regelt. Als herausragendes Element enthält diese Verordnung Fälle, in denen elektronische Benachrichtigungen an bestimmte Gruppen natürlicher und juristischer Personen obligatorisch erfolgen können, soweit dies zulässig ist GESETZ 11/2007 vom 22. Juni über den elektronischen Zugang der Bürger zu öffentlichen Diensten in Artikel 27.6 und la Gesetz 26/2010 vom 3. August über die Rechtsordnung und das Verfahren der öffentlichen Verwaltungen in Katalonien in Artikel 43.2.
Konkret besteht die Verpflichtung in folgenden Fällen: