Der Stadtrat von Reus regelt verpflichtende elektronische Meldungen

Der Stadtrat von Reus hat einen ausgearbeitet Verordnung, die die Verwendung elektronischer Mitteilungen regelt. Als herausragendes Element enthält diese Verordnung Fälle, in denen elektronische Benachrichtigungen an bestimmte Gruppen natürlicher und juristischer Personen obligatorisch erfolgen können, soweit dies zulässig ist  GESETZ 11/2007 vom 22. Juni über den elektronischen Zugang der Bürger zu öffentlichen Diensten in Artikel 27.6 und la Gesetz 26/2010 vom 3. August über die Rechtsordnung und das Verfahren der öffentlichen Verwaltungen in Katalonien in Artikel 43.2.

Konkret besteht die Verpflichtung in folgenden Fällen:

  1. Benachrichtigung über Bekanntmachungen von Hochschuleinrichtungen des Stadtrates.
  2. Abteilungsübergreifende Kommunikation des Rathauses
  3. Mitteilungen über Verwaltungsakte an die Mitarbeiter im Dienst des Stadtratsvorausgesetzt, dass diese die Bedingung des Interesses erfülleneresSats.
  4. Allgemeine Mitteilungen an Mitarbeiter des Stadtrats.
  5. Benachrichtigungen und Mitteilungen im Verwaltungsvertragsverfahren
  6. Benachrichtigungen und Mitteilungen im öffentliche Wettbewerbsverfahren, wie Subventionen, Zuschüsse, Ausschreibungen, Wettbewerbsgrundsätzesowie im Allgemeinen in den Verwaltungsverfahren und Kommunikationen, die möglich sind, werden durch den Einsatz elektronischer Medien durchgeführt. Die Regelungsgrundlagen werden die Verpflichtung der Empfänger nach Möglichkeit umfassen.
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