Der Stadtrat von Llagostera genehmigt zunächst eine Verordnung zur Einrichtung und zum Betrieb der elektronischen Zentrale

Das städtische Plenum, das in seiner ordentlichen Sitzung am 25. Januar 2012 zusammentrat, hat dem zunächst zugestimmt Vorschriften für die Einrichtung und den Betrieb der elektronischen Zentrale des Stadtrats von Llagostera, und hat es durch eine Bekanntmachung, die im BOP, im DOGC, in einem der täglichen schriftlichen Medien und am Schwarzen Brett des Unternehmens für einen Zeitraum von dreißig Tagen zur Formulierung von Ansprüchen veröffentlicht werden muss, der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht und Vorwürfe

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