Der Stadtrat von Vall de Bianya genehmigt zunächst die Verordnung zur Regelung der elektronischen Verwaltung.

Das Plenum des Stadtrats hat in einer ordentlichen Sitzung am 18. Januar 2012 zunächst dem zugestimmtVerordnung zur elektronischen Verwaltung des Stadtrats von Vall de Bianya.

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 49 des Gesetzes 7/1985 vom 2. April, das die Grundlagen des lokalen Regimes regelt, Artikel 178 des Gesetzesdekrets 2/2003 vom 28. April, mit dem der überarbeitete Text der Kommunal- und Lokalordnung genehmigt wird Das katalanische Regimegesetz und 63 des Dekrets 179/1995 vom 13. Juni eröffnen eine öffentliche Informationsfrist von 30 Tagen durch eine Ankündigung im BOP, DOGC, in einem der schriftlichen Kommunikationsmittel und in der Bekanntmachung Vorstand des Stadtrats, für die Formulierung von Ansprüchen und Vorwürfen.

Wenn die ursprüngliche Vereinbarung nicht vorgelegt wird, wird sie endgültig und ihre vollständige Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt der Provinz.

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