Das Haushaltsgesetz von Extremadura verbessert die elektronische Verarbeitung von Steuerakten

Gesetz 1/2012 vom 24. Januar, des allgemeinen Haushalts der Autonomen Gemeinschaft Extremadura fördert das Vertrauen in die elektronische Verarbeitung und transparència bei der Budgetausführung.

In Bezug auf die elektronische Verarbeitung legt Artikel 4 desselben Gesetzes fest, dass der zuständige Rat für Finanzangelegenheiten die elektronische Verwaltung der eigenen und abgeführten Steuern sowie die Merkmale elektronischer Zahlungsbelege für Selbstveranlagungen und Nachweise per Verordnung regelt Empfang von elektronischen Kopien öffentlicher Urkunden, die an die Verwaltung gesendet werden.

Gleichzeitig, aufgrund einer Ausübung von transparència Bei der Haushaltsausführung ist die Veröffentlichung der Haushaltsausführung aller Einrichtungen des regionalen öffentlichen Sektors mit begrenztem Budget auf der elektronischen Zentrale der Junta de Extremadura vorgesehen.

Veröffentlicht in