Der Beschluss vom 26. Januar 2012vom Staatssekretär, der die Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit und dem Innenministerium über die Zuständigkeit für die Visaerteilung vor demeres, legt fest, dass der Visumantrag an den Empfangsschaltern gestellt wirderes Die jeweils gefasste Resolution muss dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit elektronisch übermittelt und in dessen Computersystem gespeichert werden. Diese Regelung entspricht dem im spanischen Organgesetz 4/2000 über die Rechte und Freiheiten von Ausländern in Spanien verankerten Grundsatz des Informationszugangs und der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Verwaltungen in Einwanderungsangelegenheiten.