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Neue Verlängerung der verpflichtenden Einführung von E-Government
Der Beschluss vom 26. Januar 2012, vom Unterstaatssekretär, der die Vereinbarung zwischen dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit und dem Innenministerium über den Verwaltungsauftrag für die Erteilung von Visa an Grenzen veröffentlicht, besagt, dass der Visumantrag, der an den Grenzen gestellt wird, ebenfalls gilt Der jeweils gefasste Beschluss muss dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit elektronisch übermittelt werden, damit er in dessen EDV-Antrag erfasst werden kann. Diese Verordnung entspricht dem Grundsatz des Zugangs zu Informationen und der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Verwaltungen in Ausländerangelegenheiten, der im Organgesetz 4/2000 über die Rechte und Freiheiten von Ausländern in Spanien geregelt ist.