Das Ministerium für Finanzen und öffentliche Verwaltung hat kürzlich die Katasterwerte von Immobilien in den Gemeinden des spanischen Staates überarbeitet. Die neuen Katasterwerte treten mit Erhalt der Grundsteuer (IBI) von 2013 in Kraft.
Der 20. September ist der letzte Tag, an dem die Meldung elektronisch eingeholt werden kann. Sie kann jedoch bis zum 16. Dezember 2012 persönlich bei jeder Katasterinformationsstelle erfolgen.
Um die elektronische Benachrichtigung zu erhalten, müssen Sie die eingeben Elektronische Zentrale des Katasters Geben Sie den Identifikationsschlüssel ein, den alle Immobilieneigentümer per Post erhalten haben.
Weitere Informationen: http://www.sedecatastro.gob.es