Seit Mitte Juni verfügt e-TRAC über sechs neue Verfahren im Zusammenhang mit Mitteilungen über Jugendeinrichtungen zur elektronischen Verarbeitung.
Die Eigentümer der Einrichtungen finden in e-TRAC die 6 Modelle der vorherigen Kommunikation mit verantwortlicher Erklärung (Registrierung, Datenänderung, Aussetzung, Stornierung usw.) im ausfüllbaren PDF-Format und mit dem erforderlichen Feld für die elektronische Signatur ausgefüllt der Sendung beilegen und der Vorgang Ihrerseits bereits durchgeführt wurde.
Die Regionalräte sind dafür zuständig, so zu handeln, als ob die Mitteilung persönlich entgegengenommen worden wäre (in der Regel durch Eintragung in das Register) und die Generaldirektion Jugend über diese Eintragung zu informieren. Die zweite Änderung: Die Benachrichtigung der Regionalräte an die Generaldirektion Jugend kann erfolgen überEACAT, wobei der Registrierungsbeschluss bzw. -beschluss und die eingescannte Mitteilung beigefügt sind. A EACAT Es gibt bereits eine Vorlage, die Ihnen die Arbeit erleichtern soll.
Derzeit verfügen fünf Regionalräte bereits über die Links zur Aktivierung des Dienstes im Internet, zwei weitere befinden sich in der fortgeschrittenen technischen Phase.