Die Kommission hat dieses Arbeitsdokument erstellt, in dem sie den Stand der zwölf Vorschläge für Leitaktionen zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Vertrauen in den Binnenmarkt analysiert, die in der Akte enthalten sind. Dieses Dokument enthält einen Abschnitt zum Thema „Erleichterung der grenzüberschreitenden Nutzung elektronischer Identifizierung, Authentifizierung und Signatur“.
Die Europäische Kommission plant, im zweiten Quartal 2012 ihren Legislativvorschlag für einen europäischen Rahmen für Identifizierung, Authentifizierung und elektronische Signatur vorzulegen. Ziel dieses Vorschlags ist es, einen angemessenen Rechtsrahmen zu schaffen, um sicherzustellen
dass Identifizierung, Authentifizierung, elektronische Signatur und andere vertrauenswürdige Hilfsdienste über Frontend genutzt werden können.eresUm das Funktionieren des Binnenmarktes zu fördern und allgemein das Vertrauen in und die Benutzerfreundlichkeit zu stärken, basiert der Vorschlag auf der gegenseitigen Anerkennung und Akzeptanz offizieller digitaler Identitäten (eIDs) zwischen den Mitgliedstaaten. Dadurch sollen grenzüberschreitende Interoperabilitätsprobleme mit Rechtsordnungen für elektronische Signaturen (die zu einer geringen Nutzung geführt haben) behoben und ein Rechtsrahmen für sogenannte „Zusatzdienste“ (wie z. B. Zeitstempel) geschaffen werden. Diese Dienste sind bisher auf EU-Ebene nicht reguliert, abgesehen von nationalen Gesetzen, die den Bedarf an gemeinsamer Gesetzgebung aufzeigen, um potenzielle Hindernisse zu vermeiden.
Binnenmarkt
Heben Sie andererseits Punkt 2.12 hervor: „Effizientere, flexiblere und benutzerfreundlichere Gestaltung des öffentlichen Beschaffungswesens“, der sich auf die von der Kommission am 20 Europäische Rechtsvorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe, insbesondere durch die Einführung von Flexibilität in den Verfahren, die Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen und die Entwicklung und Stärkung des elektronischen Verfahrens.