Richtlinie 2012/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni über die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern.
Dieser Beitrag ist über 1 Jahr alt. Der Inhalt ist möglicherweise nicht aktuell.
Die neue ist erschienen Richtlinie im DOUE l 156/1 vom 16. Juni 2012, der die Richtlinie 89/666/EWG des Rates und die Richtlinien 2005/56/EG und 2009/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Zusammenschaltung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregister.