Stadträte von Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern, Kreisräte und dezentrale kommunale Einrichtungen können ab sofort die Finanzmittel „Digitale Verwaltungslösungen“ beantragen,...
Der Stadtrat hat in einer Plenarsitzung am 11. Februar 2012 die nachstehende Vereinbarung vorläufig angenommen:
Erste Erstellen Sie den elektronischen Sitz des Stadtrats von Vilanova de Prades.
zweite Genehmigen Sie zunächst die Verordnungen für die Einrichtung und den Betrieb des städtischen elektronischen Büros.
Drittens. Diese erste Genehmigungsvereinbarung muss durch einen Erlass öffentlich gemacht werden, der am Anschlagbrett des Stadtrats auszuhängen und im Amtsblatt der Provinz, im DOGC und in einer Zeitung für einen Zeitraum von dreißig Tagen ab dem Tag nach Veröffentlichung der Ausstellungsankündigung im Amtsblatt der Provinz zu veröffentlichen ist, innerhalb dessen die interessierten ParteieneresSie können die Akte prüfen und gegebenenfalls Anschuldigungen vorbringen.
vierte Wenn keine Ansprüche eingereicht wurden, wird diese erste Genehmigungsvereinbarung zur endgültigen Genehmigung der Verordnungen. In diesem Fall muss die ursprünglich endgültige Vereinbarung sowie der vollständige Wortlaut der Verordnung am Schwarzen Brett der Körperschaft im Amtsblatt der Provinz veröffentlicht werden. Der Verweis auf das Amtsblatt der Provinz, in dem der vollständige Text veröffentlicht wird, muss auch im DOGC veröffentlicht werden.
fünfte Da es sich um einen Verwaltungsakt mit uneingeschränktem Verfahrensrecht handelt, kann gegen diese Vereinbarung keinerlei Rechtsbehelf eingelegt werden