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Der Stadtrat hat in einer Plenarsitzung am 11. Februar 2012 die nachstehende Vereinbarung vorläufig angenommen:
Erste Erstellen Sie den elektronischen Sitz des Stadtrats von Vilanova de Prades.
zweite Genehmigen Sie zunächst die Verordnungen für die Einrichtung und den Betrieb des städtischen elektronischen Büros.
dritte Diese ursprüngliche Genehmigungsvereinbarung muss durch einen Erlass veröffentlicht werden, der am Schwarzen Brett dieses Stadtrats angebracht und dreißig Tage lang im Amtsblatt der Provinz, im DOGC und in einer Zeitung veröffentlicht werden muss ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Enthüllungsbekanntmachung im Amtsblatt der Provinz, in dem die interessierten Parteien die Akte prüfen und gegebenenfalls Vorwürfe vorbringen können.
vierte Wenn keine Ansprüche eingereicht wurden, wird diese erste Genehmigungsvereinbarung zur endgültigen Genehmigung der Verordnungen. In diesem Fall muss die ursprünglich endgültige Vereinbarung sowie der vollständige Wortlaut der Verordnung am Schwarzen Brett der Körperschaft im Amtsblatt der Provinz veröffentlicht werden. Der Verweis auf das Amtsblatt der Provinz, in dem der vollständige Text veröffentlicht wird, muss auch im DOGC veröffentlicht werden.
fünfte Da es sich um einen Verwaltungsakt mit uneingeschränktem Verfahrensrecht handelt, kann gegen diese Vereinbarung keinerlei Rechtsbehelf eingelegt werden