- Elektronische Verarbeitung
Ist es für die Durchführung von Verfahren im Namen von Minderjährigen erforderlich, deren Vertretung beim Vertreter anzumelden?
In jüngster Zeit wurden neben der Arbeit zur Verbesserung der Plattform auch Fortschritte in der erzielt Integration von e-TRAM in Dateiplattformen.
exakt das Rathaus von Llagostera (Gironès) , das seit dieser Woche als e-TRAM-Integrationspilot mit der Falllösung der Diputació de Girona fungierte hat es schon am laufen.
Konkret wurden im e-TRAM 4 Verfahren parametriert:
Die ersten drei Verfahren wurden in die von der Diputació de Girona bereitgestellte Dateiplattform integriert, sodass, sobald der Bürger ein Verfahren mit e-TRAM abgeschlossen hat, der öffentliche Bedienstete aus dem Backoffice selbst des e-TRAM ein erstellen kann Aktion, die alle Informationen der Anfrage an das Dateiverwaltungstool sendet, wodurch eine Aktennummer erhalten und das Deckblatt derselben erstellt wird. Ab diesem Zeitpunkt muss die Verwaltung des Verfahrens von der Aktenplattform aus fortgesetzt werden, jedoch mit der Möglichkeit, Statusänderungen in der e-TRAM-Bürgermappe zu melden.
Es sollte auch darauf hingewiesen werden, dass mit der Arbeit mit dem Stadtrat von Llagostera auch ein zweiter wichtiger Meilenstein erreicht wurde: Wenn der Bürger die Einzugsvereinbarung trifft, die e-TRAM weist auf das elektronische ERES-Register der Stadtverwaltung hin, - von der Diputació de Girona im ASP-Modus bereitgestellt, anstatt dies im EACAT-Telematik-Hilfsregister zu tun.
Basierend auf diesen Erfahrungen müssen die Schritte definiert werden, um dieses System in den übrigen Gemeinden zu fördern, in denen an der Einführung von Aktenlösungen gearbeitet wird, sowie die Möglichkeit der Eintragung in das ERES-Register jeder Entität.
Sie können die Pressemitteilung des Stadtrats von Llagostera einsehen unter: http://www.llagostera.cat