Um Benachrichtigungen elektronisch zu erhalten, müssen Sie eine Anfrage über die stellenVirtuelles Verfahrensamt (OVT) und verfügen über ein digitales Zertifikat wie zidCAT der katalanischen Zertifizierungsagentur. Die elektronische Zustellung ist kostenlos und hat die gleichen Rechtswirkungen wie die Papierzustellung.
Das STC hat dieses Projekt dank der Zusammenarbeit von entwickelt Generaldirektion für Bürgerbetreuung, TheAmt für die Entwicklung der elektronischen Verwaltung und Offenes Verwaltungskonsortium von Katalonien.
Neben dem Antrag auf Abonnement elektronischer Benachrichtigungen gibt es weitere Verfahren, die elektronisch durchgeführt werden können:
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Darstellung von Vorwürfen und Mitteln des Verkehrsstrafverfahrens.
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Identifizierung des Fahrers.
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Antrag auf Rückgabe ungerechtfertigter Einkünfte.
Das Verfahren erfolgt über das Internet in Anwendung des Inkrafttretens der dritten und letzten Phase des neuen Verkehrsgesetzes am 25. November (Gesetz 18/2009 vom 23. November, durch die der durch das Königliche Gesetzesdekret 339/1990 vom 2. März verabschiedete artikulierte Text des Gesetzes über den Verkehr, den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und die Straßenverkehrssicherheit in Bezug auf Strafen geändert wird.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung von Vorstellung der Inbetriebnahme Inbetriebnahme des Verfahrens zur elektronischen Beschwerdezustellung.