- Offene Verwaltung
- Innovation
Das AOC beteiligt sich an der GovTech-Konferenz zum Thema lokale Innovation im Dienste der Bürger.
Auf regulatorischer Ebene war 2009 das Jahr der regulatorischen Entwicklung der Gesetz 11/2007 vom 22. Juni über den elektronischen Zugang der Bürger zu öffentlichen Diensten. Diesem Trend folgend hat der Ministerrat Anfang Januar 2010 zwei Königliche Dekrete verabschiedet, die das Gesetz teilweise weiterentwickeln und darauf abzielen, gemeinsame Grundlagen für alle öffentlichen Verwaltungen bei der Anwendung der Artikel 41 und 42 des Gesetzes zu schaffen, die speziell darauf abzielen Gewährleistung der Interoperabilität von Informationssystemen (und der Nichtdiskriminierung von Bürgern aufgrund ihrer technologischen Wahl) bzw. der Sicherheit, Standardisierung und Aufbewahrung von Informationen.
Mit anderen Worten, diese Königlichen Dekrete:
sie spüren die Grundlagen zur Herstellung von Interoperabilität und Vertrauen in die Nutzung elektronischer Medien, die die Wahrnehmung von Rechten und die Erfüllung von Pflichten durch diese Medien ermöglichen.
sie legen die Mindestanforderungen fest, die jede Verwaltung erfüllen muss, um dem Bürger einen einheitlichen Dienst anzubieten. Mit anderen Worten, ein Bürger wird in der Lage sein, die Verwaltung durchzuführen, ohne die zuständige Verwaltung kennen zu müssen.
L ' Königliches Dekret 4/2010 (PDF; 222KB) ist die Sammlung von Kriterien und technologischen Empfehlungen zur Erhaltung und Standardisierung von Informationen sowie zu den Formaten und Anwendungen, die Verwaltungen berücksichtigen müssen, wenn sie Entscheidungen treffen, die sich auf die Interoperabilität von Systemen auswirken. Es schafft die notwendigen Voraussetzungen, um ein angemessenes Maß an technologischer Interaktion zwischen Verwaltungen zu gewährleisten.
Darüber hinaus befasst es sich mit wesentlichen Fragen für die Weiterentwicklung der elektronischen Verwaltung wie den Dimensionen der Interoperabilität, der Kommunikation zwischen Behörden, der Wiederverwendung und dem Transfer von Technologie, der Interoperabilität in der Politik der elektronischen Signatur, der Wiederherstellung und Aufbewahrung des Dokuments in elektronischer und dauerhafter Form Aktualisierung des Schemas selbst.
Die . ihrerseits Königlicher Erlass 3/2010, (PDF;479) legt die Sicherheitspolitik bei der Nutzung elektronischer Medien fest. Sie legt die Grundprinzipien und Mindestanforderungen fest, die einen angemessenen Schutz von Informationen durch Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Systemen, Daten, Kommunikation und elektronischen Diensten ermöglichen.
Besonderes Augenmerk wird auch auf den Schutz der verarbeiteten Informationen und der bereitgestellten Dienste gelegt, und zwar in angemessener Weise durch die Kategorisierung von Informationssystemen, die Sicherheit der elektronischen Kommunikation und die Notwendigkeit, mindestens einmal regelmäßig Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen XNUMX Jahre. Andererseits definiert es die Methodik für den Umgang mit der Reaktion auf Vorfälle, die die Sicherheit beeinträchtigen, und die wichtige Rolle, die das National Cryptologic Center spielt, entweder als Verfasser von Sicherheitsleitfäden für die Verwaltung oder als Protagonist bei der Artikulation von Reaktionen auf Vorfälle, die die Sicherheit beeinträchtigen.