GÜLTIGE AP-Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Consorci Administración Oberta de Catalunya (Consorci AOC) hat sich verpflichtet, ihre Website gemäß den Bestimmungen zugänglich zu machen Königlicher Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen des öffentlichen Sektors für mobile Geräte (im Folgenden „Königliches Dekret 1112/2018“) und mit Dekret 216/2023 vom 5. Dezember über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen für Mobilgeräte der Verwaltung der Generalitat von Katalonien und ihres öffentlichen Sektors (im Folgenden „Dekret 216/2023“).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://validap.aoc.cat/.
Diese Website wendet die Anforderungen der Norm UNE-EN 301549:2022 unter Berücksichtigung der Ausnahmen von RD 1112/2018 an.
Compliance-Situation
Diese Website entspricht teilweise den königlichen Erlassen 1112/2018 und 216/2023.
Inhalt nicht zugänglich
Die folgenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:
- Nichteinhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018 und des Dekrets 216/2023 (diese Erklärung zur Barrierefreiheit umfasst keine Barrieren auf externen Seiten, auch wenn diese Teil des Navigationsprozesses sind):
- Kriterium 9.1.4.12 schlägt fehl, da es ein Abstandsproblem mit einer Schaltfläche und im Google Recaptcha-Widget gibt.
- Unverhältnismäßige Belastung: nicht anwendbar
- Inhalte und Dokumente, die ausschließlich vom Nutzer des Dienstes abhängen und auf die das AOC-Konsortium keinen Einfluss hat, fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Erklärung zur Barrierefreiheit.
Vorbereitung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 5. Juni 2025 erstellt.
Als Methode zur Erstellung der Stellungnahme diente die externe Zugänglichkeitsprüfung des Beratung zur Barrierefreiheit im Internet, TOTHOMweb, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, akkreditiert von ENAC (Nationale Akkreditierungsstelle) .
Letzte Überarbeitung der Erklärung: 05/06/2025
Beobachtungen und Kontaktdaten
Kommunikation
Sie können wie folgt Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a des Königlichen Erlasses 1112/2018) machen Mailbox kontaktieren oder an der Adresse C/ Salvador Espriu 45-51 08908 L'Hospitalet de Llobregat
Zum Beispiel:
- Melden Sie mögliche Verstöße dieser Website.
- Übertragen Sie andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte.
- Stellen Sie sonstige Fragen oder Verbesserungsvorschläge bezüglich der Barrierefreiheit der Website.
Die Kommunikation wird vom Accessibility Service des AOC-Konsortiums abgewickelt.
Anfragen nach zugänglichen Informationen und Beschwerden
Um Anträge auf zugängliche Informationen und Beschwerden zu stellen (Artikel 12 des Königlichen Erlasses 1112/2018), müssen Sie auf das Verfahren zugreifen „Bearbeitung von Beschwerden, Anregungen und Vorschlägen„Und wählen Sie „Beeinflussen: Website-Zugänglichkeit“ innerhalb der Anwendungsdaten.
Jede natürliche oder juristische Person kann Beschwerden über die Einhaltung der Anforderungen des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September einreichen und Informationen zu Inhalten anfordern, die vom Anwendungsbereich dieser Vorschriften ausgenommen sind.
Anträge und Beschwerden werden gemäß den Anforderungen des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen registriert.
Bewerbungsverfahren
Das in Artikel 13 des Königlichen Dekrets 1112/2018 vorgesehene Antragsverfahren kann im gleichen oben genannten Verfahren eingeleitet werden.Bearbeitung von Beschwerden, Anregungen und Vorschlägen„Und wählen Sie „Beeinflussen: Website-Zugänglichkeit“ innerhalb der Anwendungsdaten.
Wenn ein Antrag auf Zugang zu Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt wurde, Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind oder die Antwort nicht den Anforderungen von Artikel 12.5 des Königlichen Erlasses 1112/2018 vom 7. September entspricht, Sie können einen Anspruch geltend machen
- die Ablehnungsgründe kennen und ablehnen
- bei Uneinigkeit mit der getroffenen Entscheidung auf die Annahme geeigneter Maßnahmen drängen
- Geben Sie die Gründe an, warum Sie der Meinung sind, dass die Antwort nicht den geforderten Anforderungen entspricht.
Eine Reklamation kann auch dann eingeleitet werden, wenn 20 Arbeitstage ohne Rückmeldung verstrichen sind.
Anträge werden vom Accessibility Service des AOC-Konsortiums entgegengenommen und bearbeitet.
Das Engagement des AOC-Konsortiums für Barrierefreiheit
Beim AOC-Konsortium setzen wir uns für digitale Barrierefreiheit ein. Deshalb haben wir große Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die neue Version der gültigen öffentlichen Verwaltungen den Anforderungen an die Barrierefreiheit entspricht. Die gesamte Entwicklung wurde von Anfang an geplant und kontrolliert. Wir haben mit mehreren Teams, darunter auch Menschen mit Behinderungen, zusammengearbeitet, um den Zugang für alle zu gewährleisten. Wir haben außerdem sichergestellt, dass die Interaktion mit dem Dienst für Benutzer von Bildschirmleseprogrammen keine Barrieren darstellt.
Als Ergebnis dieser Bemühungen haben die gültigen öffentlichen Verwaltungen die Barrierefreiheitszertifizierung, ausgestellt von TOTHOMweb (von ENAC 578/EI883 als Prüfstelle für die Barrierefreiheit von Websites und Apps akkreditiertes Unternehmen) Mit einem TOTHOMweb-Zugänglichkeitswert von 9.57/10 erreicht Válid Administracions Públiques 3/3 Sterne im Zugänglichkeitssiegel und erfüllt dabei die Kriterien der Norm UNE-EN 301549:2022.
Diese Zertifizierung spiegelt das kontinuierliche Engagement für Barrierefreiheit wider, das das AOC in den letzten Jahren aufrechterhalten hat. Um dieses Maß an Barrierefreiheit zu erreichen, waren umfangreiche Arbeiten erforderlich, bei denen die Barrierefreiheit in alle Phasen des Entwicklungsprozesses integriert wurde. Jetzt können Menschen mit Behinderungen auf diesen Dienst in vollem Umfang zugreifen und ihn nutzen und so ihre Rechte als autonome Bürger ausüben.