Digitaler Zertifizierungsdienst für Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung Digitaler Zertifizierungsdienst

Die Consorci Administración Oberta de Catalunya (Consorci AOC) hat sich verpflichtet, ihre Website gemäß den Bestimmungen zugänglich zu machen Königlicher Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen des öffentlichen Sektors für mobile Geräte (im Folgenden „Königliches Dekret 1112/2018“) und mit Dekret 216/2023 vom 5. Dezember über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen für Mobilgeräte der Verwaltung der Generalitat von Katalonien und ihres öffentlichen Sektors (im Folgenden „Dekret 216/2023“).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://epscd.aoc.cat

Diese Website wendet die Anforderungen der Norm UNE-EN 301549:2022 unter Berücksichtigung der Ausnahmen von RD 1112/2018 an.

Compliance-Situation

Diese Website entspricht teilweise den königlichen Erlassen 1112/2018 und 216/2023.

Komponenten mit Barrierefreiheitsproblemen wurden identifiziert und werden derzeit bearbeitet.

Inhalt nicht zugänglich

Die folgenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

  1. Es wird derzeit ein ausführlicher Bericht erstellt und diese Probleme werden in Kürze näher erläutert.
  2. Unverhältnismäßige Belastung: nicht anwendbar
  3. Inhalte und Dokumente, die ausschließlich vom Nutzer des Dienstes abhängen und auf die das AOC-Konsortium keinen Einfluss hat, fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Erklärung zur Barrierefreiheit.

Obwohl daran gearbeitet wird, kann die Website Office-Dateien im PDF-Format, Multimedia-Inhalte oder andere Formate enthalten, die nicht alle Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.

Vorbereitung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12. August 2024 erstellt.

Als Methode zur Erstellung der Stellungnahme diente die externe Zugänglichkeitsprüfung des Beratung zur Barrierefreiheit im Internet, TOTHOMweb, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, akkreditiert von ENAC (Nationale Akkreditierungsstelle).

Letzte Überarbeitung der Erklärung: 12/08/2024

Beobachtungen und Kontaktdaten

Kommunikation

Sie können wie folgt Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a des Königlichen Erlasses 1112/2018) machen Mailbox kontaktieren oder an der Adresse C/ Salvador Espriu 45-51 08908 L'Hospitalet de Llobregat

Zum Beispiel:

  • Melden Sie mögliche Verstöße dieser Website.
  • Übertragen Sie andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte.
  • Stellen Sie sonstige Fragen oder Verbesserungsvorschläge bezüglich der Barrierefreiheit der Website.

Die Kommunikation wird vom Accessibility Service des AOC-Konsortiums abgewickelt.

Anfragen nach zugänglichen Informationen und Beschwerden

Um Anträge auf zugängliche Informationen und Beschwerden zu stellen (Artikel 12 des Königlichen Erlasses 1112/2018), müssen Sie auf das Verfahren zugreifen „Bearbeitung von Beschwerden, Anregungen und Vorschlägen„Und wählen Sie „Beeinflussen: Website-Zugänglichkeit“ innerhalb der Anwendungsdaten.

Jede natürliche oder juristische Person kann Beschwerden über die Einhaltung der Anforderungen des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September einreichen und Informationen zu Inhalten anfordern, die vom Anwendungsbereich dieser Vorschriften ausgenommen sind.

Anträge und Beschwerden werden gemäß den Anforderungen des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen registriert.

Bewerbungsverfahren

Das in Artikel 13 des Königlichen Dekrets 1112/2018 vorgesehene Antragsverfahren kann im gleichen oben genannten Verfahren eingeleitet werden.Bearbeitung von Beschwerden, Anregungen und Vorschlägen„Und wählen Sie „Beeinflussen: Website-Zugänglichkeit“ innerhalb der Anwendungsdaten.

Wenn ein Antrag auf Zugang zu Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt wurde, Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind oder die Antwort nicht den Anforderungen von Artikel 12.5 des Königlichen Erlasses 1112/2018 vom 7. September entspricht, Sie können einen Anspruch geltend machen

  • die Ablehnungsgründe kennen und ablehnen
  • bei Uneinigkeit mit der getroffenen Entscheidung auf die Annahme geeigneter Maßnahmen drängen
  • die Gründe darzulegen, warum sie dies für angemessen halteneres dass die Antwort die erforderlichen Anforderungen nicht erfüllt.

Eine Reklamation kann auch dann eingeleitet werden, wenn 20 Arbeitstage ohne Rückmeldung verstrichen sind.

Anträge werden vom Accessibility Service des AOC-Konsortiums entgegengenommen und bearbeitet.

Das Engagement des AOC-Konsortiums für Barrierefreiheit

Im AOC-Konsortium setzen wir uns für digitale Barrierefreiheit ein. Aus diesem Grund wurde größter Wert darauf gelegt, dass die neue Version des e-TAULER den Anforderungen an Barrierefreiheit entspricht. Die gesamte Entwicklung wurde von Anfang an sorgfältig geplant und überwacht. Wir haben mit verschiedenen Teams, darunter auch Teams mit Behinderungen, zusammengearbeitet, um den Zugang für alle zu gewährleisten. Zudem haben wir sichergestellt, dass die Nutzung des Dienstes keine Barrieren verursacht.eres für Nutzer, die Bildschirmleseprogramme verwenden.