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Erklärung zur Barrierefreiheit idCAT
Die Consorci Administración Oberta de Catalunya (Consorci AOC) hat sich verpflichtet, ihre Website gemäß den Bestimmungen zugänglich zu machen Königlicher Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen des öffentlichen Sektors für mobile Geräte (im Folgenden „Königliches Dekret 1112/2018“) und mit Dekret 216/2023 vom 5. Dezember über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen für Mobilgeräte der Verwaltung der Generalitat von Katalonien und ihres öffentlichen Sektors (im Folgenden „Dekret 216/2023“).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://idcat.aoc.cat/.
Diese Website wendet die Anforderungen der Norm UNE-EN 301549:2022 unter Berücksichtigung der Ausnahmen von RD 1112/2018 an.
Compliance-Situation
Diese Website entspricht teilweise den königlichen Erlassen 1112/2018 und 216/2023.
Inhalt nicht zugänglich
Die folgenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:
- Mangelnde Einhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018 und des Dekrets 216/2023 (diese Zugänglichkeitserklärung schließt die Barrieren nicht ein)eres (auch wenn externe Seiten Teil des Browserprozesses sind):
- Auf der Hauptwebsite:
- 9.1.1.1. Nicht-textuelle Inhalte. Es gibt Bilder, die nicht als dekorativ oder informativ gekennzeichnet sind.
- 9.1.4.4 Texterweiterung, 9.1.4.10 Textumbruch. Beim Vergrößern der Seite passt ein Teil des Inhalts nicht vollständig hinein und wird abgeschnitten.
- 9.2.4.3. Fokusreihenfolge. In der mobilen Ansicht erhält das Sprachmenü den Fokus.
- Im Formularbereich:
- 9.1.1.1. Nicht-Text-Inhalte. Der Alternativtext für einige Bilder ist unvollständig.
- 9.1.2.5. Audiobeschreibung (voraufgezeichnet). Das Video enthält keine Audiobeschreibung, und es werden den Nutzern Informationen vorenthalten.
- 9.1.3.1. Informationen und Beziehungen. Die Meldung für die Pflichtfelder ist nicht mit dem Formular verknüpft, und einige Elemente sind nicht korrekt als Liste gruppiert.
- 9.1.4.3. Kontrast. Der Kalender enthält Informationen, die nicht genügend Kontrast aufweisen.
- 9.1.4.10. Reflux. Bei einer 400%igen Vergrößerung werden einige Inhalte abgeschnitten.
- 9.1.4.11. Nicht-textueller Kontrast. Der sichtbare Fokus weist bei einigen Elementen nicht genügend Kontrast auf.
- 9.1.4.13. Inhalte im Cursor oder im Fokus. Es gibt Tooltips, die sich nur durch Bewegen der Maus schließen lassen.
- 9.2.4.3. Fokusreihenfolge. Es gibt einige Probleme mit der Verwaltung der Fokusreihenfolge.
- 9.2.4.6. Überschriften und beschreibende Tags. Es gibt einen „Fertig“-Tag, der in der Seitensprache nicht angezeigt wird.
- 9.2.4.7. Sichtbarer Fokus. In einigen Formularfeldern ist der Fokus nicht sichtbar.
- 9.3.3.1. Fehlererkennung. In einigen Feldern kann der Fehler nicht korrekt identifiziert werden.
- 9.3.3.2. Beschriftungen oder Anweisungen. Es gibt Felder, die ein bestimmtes Format erfordern, aber es werden keine Informationen darüber angegeben, wie dieses Format aussehen soll.
- 9.3.3.3. Fehlerkorrekturvorschläge. Für einige Felder werden keine Formatierungsvorschläge zur Fehlerkorrektur bereitgestellt.
- 9.4.1.2. Name, Rolle, Wert. Einige Elemente haben nicht die korrekten Rollen und Bezeichnungen.
- 9.4.1.3. Statusmeldungen. Einige Fehlermeldungen werden in den Supportprodukten nicht angezeigt.
- Auf der Hauptwebsite:
- Unverhältnismäßige Belastung: nicht anwendbar
- Der Inhalt fällt nicht unter das anwendbare Recht: nicht anwendbar
Obwohl daran gearbeitet wird, kann die Website Office-Dateien im PDF-Format, Multimedia-Inhalte oder andere Formate enthalten, die nicht alle Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
Vorbereitung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11. Dezember 2025 erstellt.
Als Methode zur Erstellung der Stellungnahme diente die externe Zugänglichkeitsprüfung des Beratung zur Barrierefreiheit im Internet, TOTHOMweb, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, akkreditiert von ENAC (Nationale Akkreditierungsstelle) .
Letzte Überarbeitung der Erklärung: 11/12/2025
Beobachtungen und Kontaktdaten
Kommunikation
Sie können wie folgt Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a des Königlichen Erlasses 1112/2018) machen Mailbox kontaktieren oder an der Adresse C/ Salvador Espriu 45-51 08908 L'Hospitalet de Llobregat
Zum Beispiel:
- Melden Sie mögliche Verstöße dieser Website.
- Übertragen Sie andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte.
- Stellen Sie sonstige Fragen oder Verbesserungsvorschläge bezüglich der Barrierefreiheit der Website.
Die Kommunikation wird vom Accessibility Service des AOC-Konsortiums abgewickelt.
Anfragen nach zugänglichen Informationen und Beschwerden
Um Anträge auf zugängliche Informationen und Beschwerden zu stellen (Artikel 12 des Königlichen Erlasses 1112/2018), müssen Sie auf das Verfahren zugreifen „Bearbeitung von Beschwerden, Anregungen und Vorschlägen„Und wählen Sie „Beeinflussen: Website-Zugänglichkeit“ innerhalb der Anwendungsdaten.
Jede natürliche oder juristische Person kann Beschwerden über die Einhaltung der Anforderungen des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September einreichen und Informationen zu Inhalten anfordern, die vom Anwendungsbereich dieser Vorschriften ausgenommen sind.
Anträge und Beschwerden werden gemäß den Anforderungen des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen registriert.
Bewerbungsverfahren
Das in Artikel 13 des Königlichen Dekrets 1112/2018 vorgesehene Antragsverfahren kann im gleichen oben genannten Verfahren eingeleitet werden.Bearbeitung von Beschwerden, Anregungen und Vorschlägen„Und wählen Sie „Beeinflussen: Website-Zugänglichkeit“ innerhalb der Anwendungsdaten.
Wenn ein Antrag auf Zugang zu Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt wurde, Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind oder die Antwort nicht den Anforderungen von Artikel 12.5 des Königlichen Erlasses 1112/2018 vom 7. September entspricht, Sie können einen Anspruch geltend machen
- die Ablehnungsgründe kennen und ablehnen
- bei Uneinigkeit mit der getroffenen Entscheidung auf die Annahme geeigneter Maßnahmen drängen
- die Gründe darzulegen, warum sie dies für angemessen halteneres dass die Antwort die erforderlichen Anforderungen nicht erfüllt.
Eine Reklamation kann auch dann eingeleitet werden, wenn 20 Arbeitstage ohne Rückmeldung verstrichen sind.
Anträge werden vom Accessibility Service des AOC-Konsortiums entgegengenommen und bearbeitet.
Das Engagement des AOC-Konsortiums für Barrierefreiheit
Wir im AOC-Konsortium setzen uns für digitale Barrierefreiheit ein und haben aus diesem Grund große Anstrengungen unternommen, um die neue Version deridCAT Erfüllt alle Anforderungen an Barrierefreiheit. Die gesamte Entwicklung wurde von Anfang an so konzipiert und gesteuert. Wir haben mit verschiedenen Teams, darunter auch Teams mit Behinderungen, zusammengearbeitet, um den Zugang für alle zu gewährleisten. Wir haben außerdem sichergestellt, dass die Interaktion mit dem Dienst keine Barrieren verursacht.eres für Nutzer, die Bildschirmleseprogramme verwenden.
Als Ergebnis dieser BemühungenidCAT hat die Barrierefreiheitszertifizierung, ausgestellt von TOTHOMweb (Unternehmen, das von ENAC 578/EI883 als Prüfstelle für Web- und App-Barrierefreiheit akkreditiert ist) mit einem TOTHOMweb Accessibility Score von 8/10 und 8.25/10, idCAT Erreicht 2/3 Sterne im Accessibility Seal gemäß den Kriterien der Norm UNE-EN 301549:2022.
Diese Zertifizierung unterstreicht das kontinuierliche Engagement des AOC für Barrierefreiheit in den vergangenen Jahren. Um dieses hohe Maß an Barrierefreiheit zu erreichen, war umfangreiche Arbeit nötig, bei der Barrierefreiheit in alle Phasen des Entwicklungsprozesses integriert wurde. Menschen mit Behinderungen können diesen Service nun nutzen und ihre Bürgerrechte selbstbestimmt wahrnehmen.
