Barrierefreiheit des e-TRAM

geh zu e-TRAM

Barrierefreiheitserklärung für e-TRAM

Die Consorci Administración Oberta de Catalunya (Consorci AOC) hat sich verpflichtet, ihre Website gemäß den Bestimmungen zugänglich zu machen Königlicher Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen des öffentlichen Sektors für mobile Geräte (im Folgenden „Königliches Dekret 1112/2018“) und mit Dekret 216/2023 vom 5. Dezember über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen für Mobilgeräte der Verwaltung der Generalitat von Katalonien und ihres öffentlichen Sektors (im Folgenden „Dekret 216/2023“).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://seu-e.cat/ca/web/ensformacioa/tramits-i-gestions.

Diese Website wendet die Anforderungen der Norm UNE-EN 301549:2022 unter Berücksichtigung der Ausnahmen von RD 1112/2018 an.

Compliance-Situation

Diese Website entspricht teilweise den königlichen Erlassen 1112/2018 und 216/2023.

Inhalt nicht zugänglich

Die folgenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

  1. Mangelnde Einhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018 und des Dekrets 216/2023 (diese Zugänglichkeitserklärung schließt die Barrieren nicht ein)eres (auch wenn externe Seiten Teil des Browserprozesses sind):
    • Im Abschnitt „Verfahren“:
      • 9.1.3.1. Informationen und Beziehungen.
        • Der Hauptbereich fehlt.
        • Im Profil gibt es eine Linkliste, die nicht als HTML-Liste gekennzeichnet ist.
        • Es gibt Optionsfelder, Kontrollkästchen und Unterformulare, die keinen barrierefreien Namen haben.
        • Es gibt Modalfenster, die dem Benutzer ebenfalls wichtige Informationen über den Prozess vermitteln und die für assistive Technologien mithilfe von aria-hidden ausgeblendet werden.
      • 9.1.3.5. Ermitteln Sie den Zweck der Eingabe. In einigen Formularen gibt es Felder mit persönlichen Daten, die in der Tokenliste für das Attribut „Autocomplete“ enthalten sind, obwohl dieses Attribut in diesen Feldern auf „Aus“ gesetzt ist.
      • 9.1.4.1 Verwendung von Farbe: Farbe wird als einziges Mittel verwendet, um bestimmte Informationen, insbesondere Links, zu vermitteln.
      • 9.1.4.3 Kontrast: Bei einigen Texten ist der Kontrast zum Hintergrund nicht ausreichend.
      • 9.1.4.10 Reflux: In einigen Fällen ist der Inhalt nicht vollständig responsiv und kann bei einer Vergrößerung auf 400 % nicht korrekt angezeigt werden.
      • 9.1.4.11 Nicht-textueller Kontrast: Einige nicht-textuelle Elemente weisen nicht genügend Kontrast auf, und einige der benutzerdefinierten Fokusindikatoren weisen nicht genügend Kontrast auf.
      • 9.1.4.12 Textabstand: In einigen Fällen wird ein Textabstand angewendet, weil der Inhalt abgeschnitten oder überlappt ist.
      • 9.1.4.13 Hover-Inhalt: Der Tooltips Google Translate lässt sich nach dem Öffnen nur durch Bewegen der Maus schließen.
      • 9.2.1.1 Tastatur: Es gibt Links, die keinen href-Wert haben und daher nicht über die Tastatur erreichbar sind, da sie keinen Fokus erhalten.
      • 9.2.2.1. Anpassbare Zeit. Die Gültigkeitsdauer der Benutzersitzung kann weder deaktiviert, geändert noch verlängert werden und fällt auch nicht unter die im Standard vorgesehenen Ausnahmefälle. In den durchgeführten Tests wurde in den vorherigen Schritten kein Fehler aufgrund des Sitzungsablaufs angezeigt. Daraus lässt sich schließen, dass der Benutzer erst beim Absenden des Formulars über den Ablauf der Sitzung informiert wird. In diesem Fall kann der Vorgang nicht abgeschlossen werden, und es wird eine allgemeine Fehlermeldung angezeigt, die den Grund für den Fehler nicht angibt, aber mit dem Ablauf der Sitzung zusammenzuhängen scheint. Wenn der Benutzer, wie es den Anschein hat, bis zum letzten Schritt fortfahren darf, obwohl die Sitzung möglicherweise abgelaufen ist, kann er alle eingegebenen Daten verlieren und muss den Vorgang erneut beginnen, falls er ihn nicht rechtzeitig abschließt.
      • 9.2.2.2 Pause, Stopp, Ausblenden. Google Translate generiert eine Animation, die nicht ausgeblendet oder gestoppt werden kann und die manchmal länger als 5 Sekunden gleichzeitig mit anderen Inhalten angezeigt wird.
      • 9.2.4.3 Fokusreihenfolge. Der Link, der zu ausgeblendeten Inhalten führt, erhält den Fokus, ohne dass die Komponente sichtbar wird.
      • 9.4.1.1 Syntaktische Analyse: Der Validator erkennt Fehler bei der Codeverarbeitung.
    • Im Katalogbereich:
      • 9.1.1.1. Nicht-textuelle Inhalte: Das Logo wird von assistiven Technologien mithilfe von aria-hidden ausgeblendet. Die Symbole für die einzelnen Verfahren verfügen über keinen adäquaten Alternativtext.
      • 9.1.3.1. Informationen und Beziehungen (Ebene A): Es gibt zwei Hauptbereiche, und die verwendeten visuellen Listen sind programmatisch nicht korrekt. Darüber hinaus gibt es Bereiche, die programmatisch nicht korrekt dargestellt werden.
      • 9.1.4.1. Verwendung von Farbe: Es gibt Links, die nur durch Farbe hervorgehoben werden.
      • 9.1.4.3. Kontrast (Minimum): Es gibt Texte mit Kontrastproblemen.
      • 9.1.4.10. Rücksprung: Auf einigen Seiten tritt beim Zoomen auf 400 % ein horizontaler Zoom auf.
      • 9.1.4.11. Nicht-textueller Kontrast: Bei einigen nicht-textuellen Elementen gibt es Kontrastprobleme.
      • 9.1.4.12. Textabstand: Bei einer 200%igen Vergrößerung und aktiviertem Textabstand gehen Informationen über einen Link verloren.
      • 9.2.4.4. Linkzweck (im Kontext): Die Links im Paginator haben keinen Namen, der ihre Funktion angibt.
      • 9.2.4.6. Überschriften und beschreibende Beschriftungen: Die Sprachmenü-Beschriftung wird in der Seitensprache nicht angezeigt.
      • 9.2.4.7. Sichtbarer Fokus: Der Fokus auf der „-Taste“ geht verloren.El Meu Espai„Über die Seite navigieren.“
      • 9.3.1.2. Sprache der Teile: Es gibt Teile der Website in anderen Sprachen, die nicht korrekt mit dem Attribut lang gekennzeichnet sind.
      • 9.3.2.1. Beim Erhalt des Fokus: Im Sprachmenü ändert sich die Website, wenn das Element den Fokus erhält.
      • 9.3.3.1. Fehlererkennung: Das Suchformular zeigt keine Fehler an, wenn die Suche nicht ausgeführt wird.
      • 9.4.1.3. Statusmeldungen: Fehler- und Suchergebnismeldungen werden nicht als aktive Regionen gekennzeichnet.
  2. Unverhältnismäßige Belastung: nicht anwendbar
  3. Inhalte und Dokumente, die ausschließlich vom Nutzer des Dienstes abhängen und auf die das AOC-Konsortium keinen Einfluss hat, fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Erklärung zur Barrierefreiheit.

Obwohl daran gearbeitet wird, kann die Website Office-Dateien im PDF-Format, Multimedia-Inhalte oder andere Formate enthalten, die nicht alle Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.

Vorbereitung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10. Dezember 2025 erstellt.

Als Methode zur Erstellung der Stellungnahme diente die externe Zugänglichkeitsprüfung des Beratung zur Barrierefreiheit im Internet, TOTHOMweb, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, akkreditiert von ENAC (Nationale Akkreditierungsstelle).

Die Website der Ausbildungseinrichtung A wurde analysiert, wobei auch Seiten anderer Einrichtungen in die Stichprobe einbezogen wurden, um alle Funktionalitäten von e-TRAM abzudecken.

Letzte Überarbeitung der Erklärung: 10/12/2025

Beobachtungen und Kontaktdaten

Kommunikation

Sie können wie folgt Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a des Königlichen Erlasses 1112/2018) machen Mailbox kontaktieren oder an der Adresse C/ Salvador Espriu 45-51 08908 L'Hospitalet de Llobregat

Zum Beispiel:

  • Melden Sie mögliche Verstöße dieser Website.
  • Übertragen Sie andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte.
  • Stellen Sie sonstige Fragen oder Verbesserungsvorschläge bezüglich der Barrierefreiheit der Website.

Die Kommunikation wird vom Accessibility Service des AOC-Konsortiums abgewickelt.

Anfragen nach zugänglichen Informationen und Beschwerden

Um Anträge auf zugängliche Informationen und Beschwerden zu stellen (Artikel 12 des Königlichen Erlasses 1112/2018), müssen Sie auf das Verfahren zugreifen „Bearbeitung von Beschwerden, Anregungen und Vorschlägen„Und wählen Sie „Beeinflussen: Website-Zugänglichkeit“ innerhalb der Anwendungsdaten.

Jede natürliche oder juristische Person kann Beschwerden über die Einhaltung der Anforderungen des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September einreichen und Informationen zu Inhalten anfordern, die vom Anwendungsbereich dieser Vorschriften ausgenommen sind.

Anträge und Beschwerden werden gemäß den Anforderungen des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen registriert.

Bewerbungsverfahren

Das in Artikel 13 des Königlichen Dekrets 1112/2018 vorgesehene Antragsverfahren kann im gleichen oben genannten Verfahren eingeleitet werden.Bearbeitung von Beschwerden, Anregungen und Vorschlägen„Und wählen Sie „Beeinflussen: Website-Zugänglichkeit“ innerhalb der Anwendungsdaten.

Wenn ein Antrag auf Zugang zu Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt wurde, Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind oder die Antwort nicht den Anforderungen von Artikel 12.5 des Königlichen Erlasses 1112/2018 vom 7. September entspricht, Sie können einen Anspruch geltend machen

  • die Ablehnungsgründe kennen und ablehnen
  • bei Uneinigkeit mit der getroffenen Entscheidung auf die Annahme geeigneter Maßnahmen drängen
  • die Gründe darzulegen, warum sie dies für angemessen halteneres dass die Antwort die erforderlichen Anforderungen nicht erfüllt.

Eine Reklamation kann auch dann eingeleitet werden, wenn 20 Arbeitstage ohne Rückmeldung verstrichen sind.

Anträge werden vom Accessibility Service des AOC-Konsortiums entgegengenommen und bearbeitet.

Das Engagement des AOC-Konsortiums für Barrierefreiheit

Bei Consorci AOC setzen wir uns für digitale Barrierefreiheit ein und haben daher große Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass das e-TRAM den Barrierefreiheitsanforderungen entspricht. Wir haben mit verschiedenen Teams, darunter auch Teams mit Behinderungen, zusammengearbeitet, um den Zugang für alle zu gewährleisten.

Als Ergebnis dieser Bemühungen hat das e-TRAM die Barrierefreiheitszertifizierung, ausgestellt von TOTHOMweb (Unternehmen, das von ENAC 578/EI883 als Prüfstelle für Web- und App-Barrierefreiheit akkreditiert ist) mit einem TOTHOMweb Accessibility Score von 7.33/10 und 7.92/10, eTRAM Erreicht 1/3 Sterne im Accessibility Seal gemäß den Kriterien der Norm UNE-EN 301549:2022.

Barrierefreiheit für alle. 1/3 Sterne. Bis 11/2028. S2511271

Diese Zertifizierung spiegelt das kontinuierliche Engagement des AOC für Barrierefreiheit in den letzten Jahren wider. Um dieses Niveau zu erreichen, waren umfangreiche Arbeiten erforderlich, bei denen Barrierefreiheit in alle Phasen des Entwicklungsprozesses integriert wurde.

Mit Blick auf das nächste Jahr werden wir weiterhin daran arbeiten, die Punktzahl zu erhöhen und eine kontinuierliche Verbesserung sicherzustellen, um so unser Engagement für ein zunehmend zugängliches und inklusives Dienstleistungsangebot zu festigen.