La Gesetz über künstliche Intelligenz Künstliche Intelligenz (KI) treibt die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes voran, der auf vertrauenswürdiger, menschenzentrierter KI basiert. Ihr Ziel ist es, Innovation und die Anwendung dieser Technologien zu fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte, einschließlich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, zu gewährleisten.
In diesem Rahmen legt Artikel 5 das Verbot bestimmter besonders schädlicher und missbräuchlicher KI-Praktiken fest, die wesentliche Werte der Europäischen Union wie die Menschenwürde, die Freiheit, die Gleichheit und die Grundrechte verletzen.
Drei Studien analysieren verschiedene Aspekte dieses Artikels eingehend:
Diese drei Expertenstudien gehören zu den verschiedenen Quellen, die die Europäische Kommission bei der Entwicklung der Leitlinien zu verbotenen Praktiken berücksichtigt hat. Auch die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation, Beiträge der Mitgliedstaaten über den KI-Rat und Stellungnahmen des Europäischen Parlaments flossen in den Prozess ein.